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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Anwendungsbereich
1.1 Die Leistungen, Lieferungen, Angebote und sonstigen Vertraglichen Leistungen, sowie Beratung und Auskünfte erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit, selbst wenn wir nicht wiedersprechen.
1.3 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir das Eigentum und das Urheberrecht vor. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz.
1.4 Die Angaben in den Beschreibungen, Unterlagen und Leistungstexten sowie Abbildungen über Eigenschaften des Vertragsgegenstandes sind nur annähernd maßgebend und sind keine zugesicherten Eigenschaften. Die Zusicherung einer Eigenschaft ist nur wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich erfolgt.
1.5 Änderungen der Konstruktion oder Form des Vertragsgegenstandes aufgrund technischen Fortschritts sind stets möglich.
 
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Angebote werden nach den vom Käufer zur Verfügung gestellten Angaben und den uns vorliegenden Unterlagen ausgearbeitet und sind bis zur verbindlichen Auftragserteilung freibleibend und unverbindlich.
2.2 Die Bindungsfrist erlischt automatisch mit Inkrafttreten der nächsten Tariferhöhungen.
2.3 Ein Vertragsabschluss, Vertragsänderungen und/oder -ergänzungen, sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Telefonisch oder in anderer Form erteilte Aufträge gelten als angenommen, wenn Versendung oder Aushändigung der Ware bzw. Beginn der Arbeiten erfolgt. Im Fall einer Auftragsstornierung behalten wir uns die Inrechnungstellung bereitgestellter und nicht mehr verwendbarer Teile und die bis dahin angefallenen Kosten vor.
 
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Preise sind Nettopreise in EURO ab Werk und schließen Nebenkosten wie gesetzl. Mehrwertsteuer, Transport, Verpackung, Zoll, Versicherung usw. grundsätzlich nicht ein.
3.2 Die Zahlung jeder Lieferung oder Leistung hat gemäß Vereinbarung (= Bestätigungsschreiben) zu erfolgen. Ist nichts anderes vereinbart, so hat die Zahlung innerhalb von zehn Tagen, nach Rechnungsstellung, ohne Abzug zu erfolgen.
3.3 Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Bestellers besteht grundsätzlich nicht, es sei denn, solche Gegenansprüche sind unbestritten und rechtskräftig festgestellt.
3.4 bei Überschreitung der Zahlungsfrist berechnen wir Fälligkeitszinsen i. H. v. 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Weitergehende Ansprüche aus Verzug werden hierdurch nicht berührt.
3.5 Werden bei oder nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, so können wir Vorauszahlungen oder geeignete Sicherheiten verlangen. Kommt der Käufer innerhalb der gesetzlichen Frist dem nicht nach, so können wir ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
 
4. Lieferung
4.1 Die Lieferfrist beginnt mit Vertragsabschluss, jedoch nicht bevor Übereinstimmung über alle Einzelheiten der Ausführungen und der Bedingungen des Vertrages erzielt ist.
4.2 Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist. 4.3 Die Einhaltung der in der Auftragsbestätigung genannten Lieferfrist setzt in jedem Fall die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Käufer voraus.
4.4 Die Lieferfrist durch uns ist eingehalten, wenn die Ware oder Dienstleistung bis zu Ihrem Ablauf verladen oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Werden vom Käufer nach Bestellung Änderungen gewünscht, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
4.5 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
4.6 Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse wie höhere Gewalt, Betriebsstörungen oder Verzögerung in der Anlieferung von Materialien durch unsere Zulieferanten.
4.7 Beginn und Ende derartiger Hindernisse sind von uns dem Käufer so schnell wie möglich mitzuteilen. Treten sie ein und die Lieferung/Leistung wird aufgrund dieser Umstände unmöglich, so sind beide Vertragspartner berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass einem irgendwelche Ansprüche zustehend.
4.8 Bei einer von uns verschuldeten Lieferverzögerung kann der Besteller uns schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Er muss ausdrücklich darauf hinweisen, dass er die Abnahme des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann er nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verlangen. Weitergehende Schadenersatzansprüche, insbesondere §§ 286 und 326 BGB werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
 
5. Abnahme
5.1 Lieferung und Leistungen sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, unbeschadet der Rechte gemäß Abschnitt "Gewährleistung" vom Besteller abzunehmen.
5.2 Kommt der Käufer mit der Abnahme des Vertragsgegenstandes in Verzug, sind wir berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Verstreichen der Nachfrist sind wir berechtigt, anderweitig darüber zu verfügen und den Käufer mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern. Bei Veränderung der Preissituation zwischen vereinbarter und tatsächlich erfolgter Abnahme, sind wir in diesem Falle berechtigt, eine entsprechende Preiskorrektur vorzunehmen. Unberührt davon bleiben unsere Rechte, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Unser Schaden beläuft sich auf 20% des vereinbarten Preises, sofern der Käufer nicht nachweist, dass uns ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist.
5.3 Bestellungen, welche von uns auf Abruf bestätigt werden, sind sofern nichts anderes vereinbart ist, spätestens innerhalb eines Jahres ab Bestelldatum abzunehmen. Wird der Vertragsgegenstand nicht abgerufen, so gilt Ziffer 5.2.
 
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Sachen bis zur voll-ständigen Bezahlung unserer sämtlichen, auch aus anderen Lieferungen an den gleichen Käufer entstandenen, Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung sämtlicher in Zahlung gegebener Wechsel und Schecks vor. Dies gilt auch für den Fall der Verarbeitung und/oder des Einbaues unserer Ware, die für uns als Hersteller erfolgt (§ 950 BGB).
6.2 Wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mit anderen Gegenstände verarbeitet, verbunden oder vermischt, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum an dem neuen Gegenstand oder dem vermischten Bestand.
6.3 Der Käufer darf unsere Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur solange er nicht im Verzug ist, veräußern. Er darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
6.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder wenn über das Vermögen des Käufers das gerichtliche Vergleichsverfahren eröffnet wird oder Konkurs beantragt wurde, sind wir zur Rücknahme berechtigt und der Käufer unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechts zur Herausgabe verpflichtet. Alle durch die Rücknahme entstehenden Kosten, sowie Kosten durch Mindererlöse bei Notverkauf der zurückgenommenen Ware trägt dann der Käufer.
6.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
 
7. Gewährleistung
7.1 Unsere Leistung gilt als vertragsgemäß erbracht, wenn sie sich im Rahmen der verkehrsüblichen Toleranzen hält.
7.2 Tritt an unserer Lieferung/Leistung innerhalb von 1 Jahr nach Gefahrenübergang ein Mangel auf, so haben wir, nach unserer Wahl, unter Ausschluss weitere Gewährleistungsansprüche, Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich oder endgültig fehlgeschlagen, kann der Käufer Minderung des Preises verlangen. Kommt eine Einigung über die Minderung nicht zustande, so kann der Käufer Wandelung verlangen.
7.3 Der Käufer hat Mängelrügen bei offenen Mängeln innerhalb einer Ausschlussfrist von zehn Tagen nach Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln sofort nach Erkennbarkeit, schriftlich bei uns zu erheben.
7.4 Das Recht des Käufers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der Rüge an in drei Monaten frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.
7.5 Für Schäden, die durch unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, oder Wartung entstehen, übernehmen wir keine Gewähr. Ebenfalls von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, welche durch den Käufer oder Dritte ohne unsere vorherige Genehmigung durchgeführt werden. Soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von uns vorliegt bzw. für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird und soweit gesetzlich zulässig, sind alle anderen weitergehenden Ansprüche des Käufers gegen uns und unsere Erfüllungshilfen, darunter fallen auch Schadenersatzansprüche wegen Folgeschäden und aus der Durchführung der Nachbesserung und Neulieferung, ausgeschlossen.
7.6 Von uns nicht anerkannte Mängel entbinden den Käufer nicht von seiner Zahlungspflicht. Bei anerkannte Mängel darf der Käufer Zahlungen nur in dem Umfang zurückbehalten, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängel steht.
7.7 Unsere Gewährleistung und Haftung für Fremderzeugnisse beschränkt sich, soweit der Mangel nicht in unserem Verantwortungsbereich liegt, auf die Abtretung der Ansprüche gegen unsere Lieferanten. Schlägt die Befriedigung im Rahmen der abgetretenen Rechte, z.B. wegen Insolvenz fehl, so haften wir ersatzweise nur im Rahmen dieser Bedingungen.
 
8. Haftung für Nebenpflichten
8.1 Die vertragliche und gesetzliche Haftung der Firma Hans Runkel ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie den Ersatz des unmittelbaren Schadens beschränkt und der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt. Für Folgeschäden übernehmen wir keine Haftung. Flammenberührte Teile sind grundsätzlich von der Haftung ausgeschlossen.
8.2 Die von uns durchgeführten anwendungstechnischen Beratungen in Wort und Schrift, sowie Vorschläge, Berechnungen und Projektierungen sollen dem Käufer die bestmögliche Verwendung unserer Dienstleistungen und Produkte erläutern. Der Käufer hat trotzdem die Pflicht sich von der Eignung unserer Produkte für die von ihm vorgesehenen Zwecke zu überzeugen.
8.3 Kann durch schuldhafte Verletzung der uns obliegende Nebenpflichten auch vor Vertragsabschluss z.B. durch unterlassene oder fehlerhafte Beratung oder falsche Anleitung der Vertragsgegenstand nicht vertragsgemäß verwendet werden, so gelten für unsere Haftung unter Ausschluss weitere Ansprüche des Käufers die Regelungen unter Ziffer 7 dieser AGB.
8.4 Bei Verletzung von Nebenpflichten und positiver Vertragsverletzung sowie unerlaubter Handlung, sind wir bzw. unsere Erfüllungs- und Verrichtungshilfen im Rahmen des gesetzlich Zulässigen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zum Schadenersatz verpflichtet und zwar ausschließlich maximal in Höhe des Auftragwertes.
8.5 Die gesetzlichen Verjährungsvorschriften für Gewährleistungsansprüche (sechs Monate nach Empfang der Lieferung/Leistung, Verletzung der Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung) gelten auch hier.
 
10. Gewerbliche Schutzrechte und Geheimhaltung
9.1 Der Käufer erhält von uns Muster, Zeichnungen und anderes Informationsmaterial, soweit dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist. Wir behalten uns das Eigentum und Urheberrecht vor. Der Käufer darf die Unterlagen nur im Rahmen des Vertragszwecks verwerten und nicht an unbefugte Dritte weiterleiten.
 
10. Schlussbestimmung
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Erfüllungsort für alle Leistungen und Zahlungen ist Wuppertal
10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckprozesse ist Wuppertal.
10.4 Jegliche Änderungen unserer AGB bedürfen der vorherigen, schriftlichen Einverständnis durch uns.