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Qualitätssicherung
Zur Kontrolle der Qualität einer Anpassungsmaßnahme ist es vorgeschrieben, die Arbeiten der Anpassungsfirmen zu kontrollieren. Diese Arbeiten dürfen von dem Netzbetreiber, einem DVGW-Sachverständigen oder einem zertifizierten Umbauunternehmen durchgeführt werden. Die Unabhängigkeit von der Anpassungsfirma muss gewährleistet sein. |